AGB
THE DIRECTOR'S CUT
Die wahrscheinlich unterhaltsamste AGB-Seite Österreichs.
SZENENAUSWAHL
Firmen- und Leistungsbeschreibung
Wer wir sind (Spoiler: Filmemacher aus Wien)
1.1. Unternehmensgegenstand
CURLYHEAD Media GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt) ist ein in Österreich im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen mit folgenden Gewerbeberechtigungen:
- Filmproduktion
- Ton- und Musikproduktion
- Handelsgewerbe
- Kommunikationselektronik
Wir erbringen darüber hinaus sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Leistungen und Services, insbesondere Werbefilm-Produktionen und Vermietung von technischem Equipment.
1.2. Firmendaten
- Inhaber / Geschäftsführer: Bernhard See
- Firmenbuchnummer: FN 612823k
- Sitz / Standort: Doblhoffgasse 7/6A, 1010 Wien
- E-Mail: office@curlyheadmedia.com
Geltungsbereich
Wo diese Regeln gelten
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die CURLYHEAD Media GmbH gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „Mieter“) erbringt.
2.2. Insbesondere gelten diese AGB für:
- Film-/Tonproduktion und sonstige Multimedia-Dienstleistungen,
- Handel und Online-Shop-Bestellungen, insbesondere Cine-Zubehör wie Focus Rings, Hard Stops und verwandte 3D-gedruckte Produkte,
- Bestellungen über curlyheadmedia.com, focusrings.at und technisch damit verbundene Checkout-Flächen,
- Vermietung von technischem Equipment, Geräten und sonstigen Gegenständen.
2.3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt werden.
Kurzfassung: Wenn du bei uns was bestellst oder buchst, gelten diese Regeln. Für alles. Für jeden. Keine Ausnahmen – außer wir sagen’s dir.
Angebote
Was wir versprechen — und was nicht
3.1. Allgemeines
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sie basieren stets auf den vom Auftraggeber bekannt gegebenen Spezifikationen und Wünschen.
3.2. Bindefrist
Soweit nicht anders angegeben, haben unsere Angebote eine Bindefrist von 4 Wochen.
3.3. Leistungsumfang
Der im Angebot definierte Leistungsumfang (z.B. Auflösung bei Film/Video, Anzahl der Revisionen, Mixing/Mastering, etc.) kann durch zusätzliche oder geänderte Kundenwünsche erweitert werden. Dies kann zu Mehrkosten führen, die wir in Rechnung stellen.
Vertragsabschluss
Handschlag reicht nicht — so wird's offiziell
4.1. Ein Vertrag zwischen CURLYHEAD Media GmbH und dem Auftraggeber kommt grundsätzlich dann zustande, wenn beide Seiten das Angebot schriftlich bestätigen (z.B. durch Unterschrift) oder wenn wir nach einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistungserbringung beginnen.
4.2. Anzahlung
Bei Film-/Tonproduktionen oder umfangreicheren Projekten ist üblicherweise eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Gesamtkosten fällig, bevor wir tätig werden. Erst mit Zahlungseingang gilt der Vertrag als verbindlich für uns.
Kurzfassung: Du schickst eine Anfrage, wir machen ein Angebot, du sagst Ja – Deal. Erst wenn beide Seiten Ja gesagt haben, ist es ein Vertrag.
Kosten, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Reden wir übers Geld
5.1. Projektkosten
Die im Angebot bzw. Vertrag genannten Kosten richten sich nach den jeweils erforderlichen Produktions- und Leistungsmerkmalen.
5.2. Zahlungsmodalitäten
- 50 % Anzahlung zu Projektbeginn;
- Restzahlung nach Abnahme/Genehmigung, jedoch vor finaler Auslieferung des Werks bzw. der Ware;
- Sämtliche Rechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei CURLYHEAD Media GmbH.
5.3. Online-Shop
Bei Online-Shop-Bestellungen gelten die im Checkout ausgewiesenen Preise inklusive bzw. exklusive Umsatzsteuer gemäß der jeweiligen Steuerentscheidung, zuzüglich der angezeigten Versandkosten. Die Zahlung erfolgt über Stripe. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bestellung im Checkout zahlungspflichtig abgeschlossen und von uns bestätigt wird.
5.4. Zusätzliche Leistungen
Nicht im Angebot berücksichtigte, jedoch während der Produktion erforderliche (oder vom Auftraggeber nachträglich beauftragte) Leistungen werden in Regie verrechnet. Sofern der Mehraufwand 20 % der Plankosten übersteigt, informieren wir den Auftraggeber vorher und holen eine Zustimmung ein.
5.5. Zahlungsziel
Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht. Bei Zahlungsverzug werden Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.
Kurzfassung: Preise stehen im Angebot. Zahlen bitte pünktlich. Solange nicht bezahlt ist, gehört das Material noch uns.
Herstellung, Änderungen, Abnahme, Fristen und Format
Vom Dreh bis zur finalen Abnahme
6.1. Herstellung
Die Produktion (Film/Video/Ton) erfolgt mit den zur Verfügung stehenden technischen Mitteln (analoge, digitale oder Vintage-Geräte etc.), soweit dies dem Projekt dient und im Vertrag festgelegt ist.
6.2. Änderungen/Revisionen
Kleinere Änderungen (z.B. in Bild- oder Tonbearbeitung) sind im Angebot meist inkludiert, größere Abweichungen oder zusätzliche Revisionen werden gesondert verrechnet.
6.3. Abnahme
Nach Beendigung der Produktion erhält der Auftraggeber eine Vorschau zur Freigabe. Sobald er diese freigibt (oder stillschweigend nutzt), gilt das Werk als abgenommen.
6.4. Verzögerungen
Verzögerungen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. höhere Gewalt, technische Gebrechen, verspätete Zulieferungen, fehlende Freigaben durch den Auftraggeber), begründen keine Ansprüche gegen uns.
6.5. Lieferformat
Wir liefern das Endprodukt in jenem Format, das im Angebot bzw. Vertrag vereinbart wurde. Änderungen des Formats nachträglich können Mehraufwand bedeuten.
Urheber- und Verwertungsrechte
Wem gehört was?
7.1. Grundsatz
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders geregelt, verbleiben sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte bei CURLYHEAD Media GmbH.
7.2. Übertragung
Eine Übertragung von (Nutzungs-)Rechten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Umfang und Dauer der übertragenen Rechte richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
7.3. Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber garantiert, dass er alle erforderlichen Rechte (z.B. an Bild-, Musik- oder Textmaterial) besitzt bzw. rechtzeitig erwirbt. Er hält CURLYHEAD Media GmbH im Fall von Rechtsverletzungen schad- und klaglos.
Fun Fact: Laut österreichischem Urheberrecht gilt der Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Eure Enkel können sich also noch streiten.
Kurzfassung: Wir drehen den Film, aber das Urheberrecht bleibt bei uns. Du bekommst ein Nutzungsrecht – was genau drin ist, steht im Vertrag.
Künstlerische und stilistische Gestaltung
Kreativität hat Spielraum
8.1. Subjektiver Gestaltungsspielraum
Künstlerische Leistungen (z.B. Regie, Filmschnitt, Tonmischung) unterliegen einem subjektiven Gestaltungsspielraum. Leichte Abweichungen von Vorstellungen des Auftraggebers gelten nicht als Mangel.
8.2. Rücktritt bei Unstimmigkeiten
Zeichnet sich ab, dass sich Auftraggeber und Auftragnehmer künstlerisch/stilistisch nicht einig werden, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bereits entstandene Kosten (Anzahlung bzw. Aufwände) sind jedoch zu ersetzen, und CURLYHEAD Media GmbH kann einen angemessenen Betrag für geleistete Arbeiten einbehalten.
Vertragsänderungen und Rücktritt
Wenn sich Pläne ändern
9.1. Schriftform
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
9.2. Rücktrittsrecht des Auftraggebers
Solange noch keine Leistungen von CURLYHEAD Media GmbH erbracht wurden, kann der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung zurücktreten. Wurden zu diesem Zeitpunkt bereits Leistungen erbracht, sind diese anteilig zu bezahlen (branchenübliche Stundensätze, Materialkosten etc.).
9.3. Vertragsauflösung durch CURLYHEAD Media GmbH
Wir sind berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn
- der Auftraggeber die Produktion erheblich verzögert (z.B. fehlende Zuarbeit, nicht eingehaltene Fristen),
- Bonitätszweifel bestehen (Zahlungsverzug, Unwillen zur Vorauszahlung etc.),
- oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine vertragsgemäße Leistung unmöglich machen.
Kurzfassung: Pläne ändern sich? Kein Problem – aber bitte schriftlich. Bei Absage können Stornokosten anfallen. Fair ist fair.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Was wir von euch brauchen
10.1. Reibungsloser Ablauf
Der Auftraggeber und seine Erfüllungsgehilfen haben alles Erforderliche zu tun, um einen reibungslosen Produktionsablauf zu gewährleisten (pünktliche Lieferungen von Scripts, Genehmigungen, Lizenzen etc.).
10.2. Rechte und Lizenzen
Alle für die Produktion benötigten Rechte/Lizenzen/Genehmigungen sind durch den Auftraggeber rechtzeitig zu beschaffen.
Haftung und Freistellung
Wofür wir (nicht) haften
11.1. Eigene Leistungen
CURLYHEAD Media GmbH haftet nur für Schäden, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.2. Darbietungen Dritter
Für die Qualität von Darbietungen Dritter (z.B. Schauspieler, Musiker, externe Dienstleister), die vom Auftraggeber ausgesucht und beauftragt wurden, übernehmen wir keine Haftung.
11.3. Verantwortung nach Abnahme
Nach Abnahme haftet der Auftraggeber für das fertige Produkt. Er hat uns in allen daraus entstehenden Ansprüchen schad- und klaglos zu halten.
Kurzfassung: Wir haften für grobe Fehler. Für Kleinigkeiten nicht. Und wenn du uns Material gibst, das Probleme macht, bist du dran.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Wo wir uns (hoffentlich nie) vor Gericht sehen
12.1. Gerichtsstand
Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, gilt als Gerichtsstand Wien.
12.2. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.
Kurzfassung: Wenn’s Stress gibt (hoffentlich nie), klären wir das in Wien nach österreichischem Recht.
Salvatorische Klausel
Falls ein Paragraph nicht überlebt
13.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13.2. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Regelung zu ersetzen.
Kurzfassung: Falls ein Paragraph ungültig wird, gilt der Rest trotzdem. Der kaputte Teil wird durch was Ähnliches ersetzt.
Subunternehmer und Fremddienstleistungen
Manchmal holen wir uns Verstärkung
14.1. CURLYHEAD Media GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer oder Dritte ausführen zu lassen.
14.2. Der Auftraggeber kann Vorschläge einbringen, hat aber kein Entscheidungsrecht über unsere Wahl von Subdienstleistern.
Abnahme und Materialübergabe
Wann das Werk fertig ist
15.1. Das fertiggestellte Werk (Film, Audio, etc.) gilt mit Übergabe an den Auftraggeber bzw. mit Zahlung der Schlussrechnung als abgenommen und genehmigt.
15.2. Wünscht der Auftraggeber umfangreiche Änderungen nach der Abnahme, können dafür zusätzliche Kosten anfallen.
Vermietung von Equipment (Ergänzende Bedingungen)
Leihen, nicht stehlen
Hinweis: Dieser Abschnitt fasst die wichtigsten Punkte der Vermiet-AGB zusammen. Bei sehr umfangreicher Vermietung kann man diese auch als Anhang regeln.
16.1. Mietgegenstand
CURLYHEAD Media GmbH vermietet auf Anfrage technisches Equipment (z.B. Kameras, Licht, Tontechnik, etc.) zu den jeweils vereinbarten Konditionen.
16.2. Ausweispflicht und Daten
- Der Mieter ist verpflichtet, sich durch einen gültigen Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis) auszuweisen.
- Bei Neukunden wird ggf. eine Kopie des Ausweises angefertigt. Bei gewerblichen Mietern ist ein Firmenbuchauszug beizubringen.
16.3. Mietdauer und Verzögerung
- Die Mietdauer beginnt mit der Übernahme und endet mit der vollständigen und unbeschädigten Rückgabe des Mietgegenstands.
- Wird der vereinbarte Rückgabetermin überschritten, verlängert sich die Mietdauer automatisch zu den vereinbarten (bzw. üblichen) Konditionen.
16.4. Kaution und Mietgebühr
- Bei Übergabe ist eine ggf. vereinbarte Kaution zu hinterlegen sowie die Mietgebühr zu zahlen.
- Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe binnen angemessener Frist zurückerstattet.
16.5. Sorgfaltspflicht und Haftung
- Der Mieter verpflichtet sich zu sorgfältigem Umgang mit dem Equipment.
- Schäden, Diebstahl oder Verlust sind unverzüglich zu melden.
- Bei fahrlässiger Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter vollumfänglich; ein eventueller Selbstbehalt (z.B. 500 EUR) kann fällig werden, sofern das Equipment über uns versichert ist und die Versicherung in Anspruch genommen wird.
16.6. Haftungsausschluss des Vermieters
- CURLYHEAD Media GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Mietgegenstandes entstehen (z.B. Personen- oder Sachschäden).
16.7. Rückgabezustand
- Die Mietsache ist im ursprünglichen Zustand (inkl. Reinigung, vollständigem Zubehör etc.) zurückzugeben.
- Fehlmengen oder Beschädigungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
16.8. Zahlungsmodalitäten und Inkasso
- Zahlungsziel für Mietrechnungen ist, sofern nicht anders vereinbart, 14 Tage.
- Bei Zahlungsverzug gelten die Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren wie in den allgemeinen Zahlungsbedingungen (siehe oben) festgelegt.
16.9. Eigentumsvorbehalt
- Das vermietete Equipment bleibt zu jeder Zeit Eigentum von CURLYHEAD Media GmbH. Eine Weitervermietung ohne schriftliche Zustimmung ist unzulässig.
Regiekommentar: Bitte gebt das Equipment sauber zurück. Wir sehen alles. Wir haben Kameras.
Kurzfassung: Du mietest unser Equipment? Behandle es wie dein eigenes. Kaputt = du zahlst. Zu spät zurück = extra Kosten.
Verbraucherrecht, Widerrufsrecht bei Fernabsatz
Eure Rechte als Verbraucher
17.1. Verbraucher haben gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn sie den Vertrag online oder telefonisch abschließen.
17.2. Details zur Ausübung des Widerrufsrechts, Fristen, Rückzahlung und Muster-Widerrufsformular findest du auf unserer Seite „Widerrufsrecht“.
17.3. Gesetzliche Ausnahmen können insbesondere bei Waren gelten, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden. Bei maßgefertigten Focus Rings kommunizieren wir die jeweils relevante Einordnung transparent im Kauf- und Bestellprozess.
17.4. Ausnahmen sind u.a. bei Dienstleistungsverträgen für Freizeitbetätigungen möglich, wenn ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG).
Höhere Gewalt (Force Majeure)
Zombieapokalypse & andere Ausreden
18.1. Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote) berechtigen uns dazu, Leistungen um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
18.2. In diesen Fällen ist jegliche Haftung für Schäden ausgeschlossen, sofern wir die Umstände nicht zu vertreten haben.
Regiekommentar: Ja, wir hatten tatsächlich schon eine Produktion wegen unvorhergesehener Ereignisse verschieben müssen. Keine Zombies, aber knapp dran.
Kurzfassung: Pandemie, Unwetter, Zombie-Apokalypse? Dann verschieben wir halt. Dafür kann keiner was.
Schlussbestimmungen
Das Kleingedruckte am Ende
19.1. Diese AGB treten mit Februar 2025 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.
19.2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
🎬 ENDE
Eine Produktion der CURLYHEAD Media GmbH
CURLYHEAD Media GmbH
Doblhoffgasse 7/6A, 1010 Wien
office@curlyheadmedia.com
Alle Angaben ohne Gewähr; Änderungen vorbehalten.